Privates Baurecht

Das private Baurecht umfasst alle Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten am Bau, z.B. Bauherr, Bauunternehmer, Architekt, Handwerker, Bauträger, Generalunternehmer usw.

Das private Baurecht umfasst unter anderem die folgenden Gebiete Bauvertragsrecht, Baumängel, Werklohnansprüche, Sicherungsrechte, Architektenrecht, Immobilien und Grundstücksrecht.

Im Bereich des privaten Baurechts vertrete ich zum einen gewerbliche Anbieter von Bauleistungen (Baufirmen) auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, Architekten sowie auch Privatpersonen, die eine Immobilie erwerben oder einen Neubau erstellen.

In den seltensten Fällen läuft ein Bauvorhaben völlig reibungslos ab. Eine frühzeitige Unterstützung durch einen Rechtsanwalt ist daher ratsam.

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